Sponsor werden

 

Sehr geehrte Sponsoren und Tafelfreunde,

gespendete Nahrungsmittel werden meist Freude schenken, können aber auch zu Verdruss führen oder gar Unheil anrichten. Dies hängt davon ab, welche Nahrungsmittel in welchem Zustand bereitgestellt werden.

Unsere Tafel ist bemüht, Bedürftigen Lebensmittel anzubieten, die bekömmlich sind, die die Ernährungssituation qualitativ und quantitativ verbessern und dem Bedarf entsprechen.

Auch wir unterliegen der aktuell gültigen Hygieneverordnung und müssen folgendes beachten:

√ Tiefkühlprodukte, Alkohol und Tabakwaren dürfen wir nicht entgegennehmen.

√ Grundsätzlich können wir nur abgepackte Waren annehmen.

√ Ausnahmen sind Obst, Gemüse und Backwaren.

√ Obst und Gemüse sollte nur leicht beschädigt sein.

√ Backwaren sollten nicht älter als vom Vortag sein. Torten und Kuchen, die mit Sahne oder rohen Eiern zubereitet sind, dürfen wir  nicht entgegennehmen.

√ Für kühlpflichtige Waren mit Ausnahme von Fleischprodukten gilt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum = MHD höchstens um 2 Tage überschritten sein darf. Die Kühlkette darf für diese Waren nicht unterbrochen werden.

√ Alle anderen Waren (z.B. Trockensortiment, Konserven u. ä.) können länger über das MHD hinaus sein.

√ Das Verfallsdatum (nicht verwechseln mit dem MHD!!) darf keinesfalls überschritten werden, es kann strafrechtliche Konsequenzen haben!

Zum Schluss noch ein paar Worte zu den Waren, die besonders beliebt sind. Unsere Abnehmer schätzen vor allen Dingen Hausmannskost mehr als exotische Speisen.
Heiß begehrt sind Brot, Joghurt, Kuchen, Obst und Gemüse; also alles, was man aus der Hand essen bzw. mitnehmen kann.

Gern gesehen werden auch Nahrungsmittel, die zur „Versüßung“ des Lebens beitragen. :-)

Abschließend möchten wir uns recht herzlich bei Ihnen für die Unterstützung der Sylter Tafel bedanken.

Sponsor werden 

Sehr geehrte Sponsoren und Tafelfreunde,

gespendete Nahrungsmittel werden meist Freude schenken, können aber auch zu Verdruss führen oder gar Unheil anrichten. Dies hängt davon ab, welche Nahrungsmittel in welchem Zustand bereitgestellt werden.

Unsere Tafel ist bemüht, Bedürftigen Lebensmittel anzubieten, die bekömmlich sind, die die Ernährungssituation qualitativ und quantitativ verbessern und dem Bedarf entsprechen.

Auch wir unterliegen der aktuell gültigen Hygieneverordnung und müssen folgendes beachten:

√ Tiefkühlprodukte, Alkohol und Tabakwaren dürfen wir nicht entgegennehmen.

√ Grundsätzlich können wir nur abgepackte Waren annehmen.

√ Ausnahmen sind Obst, Gemüse und Backwaren.

√ Obst und Gemüse sollte nur leicht beschädigt sein.

√ Backwaren sollten nicht älter als vom Vortag sein. Torten und Kuchen, die mit Sahne oder rohen Eiern zubereitet sind, dürfen wir  nicht entgegennehmen.

√ Für kühlpflichtige Waren mit Ausnahme von Fleischprodukten gilt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum = MHD höchstens um 2 Tage überschritten sein darf. Die Kühlkette darf für diese Waren nicht unterbrochen werden.

√ Alle anderen Waren (z.B. Trockensortiment, Konserven u. ä.) können länger über das MHD hinaus sein.

√ Das Verfallsdatum (nicht verwechseln mit dem MHD!!) darf keinesfalls überschritten werden, es kann strafrechtliche Konsequenzen haben!

Zum Schluss noch ein paar Worte zu den Waren, die besonders beliebt sind. Unsere Abnehmer schätzen vor allen Dingen Hausmannskost mehr als exotische Speisen.
Heiß begehrt sind Brot, Joghurt, Kuchen, Obst und Gemüse; also alles, was man aus der Hand essen bzw. mitnehmen kann.

Gern gesehen werden auch Nahrungsmittel, die zur „Versüßung“ des Lebens beitragen. :-)

Abschließend möchten wir uns recht herzlich bei Ihnen für die Unterstützung der Sylter Tafel bedanken.
Copyright © 2019-2023 | Sylter Tafel e.V.
Alle Rechte vorbehalten.
Spendenkonto: Sylter Bank eG
IBAN: DE982179 1805 0000 041041
BIC:GENODEF 1SY